Taxitarif in Wasserburg am Inn

Was kostet eine Taxifahrt in Wasserburg am Inn? Taxi Haindl fährt innerhalb des Pflichtfahrgebietes nach der geltenden Taxitarifordnung des Landkreises Rosenheim. Der Fahrpreis setzt sich aus Grundpreis, gefahrenen Kilometern, möglichen Wartezeiten und gegebenenfalls anfallenden Zuschlägen zusammen.

Die nachfolgenden Preise gelten seit dem 1. Juni 2026. Den tatsächlichen Fahrpreis zeigt während der Fahrt der geeichte Taxameter an. Für bestimmte vorbestellte Fahrten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch vorab vereinbarte Festpreise möglich sein.

Aktueller Taxitarif des Landkreises Rosenheim · gültig seit 1. Juni 2026

Taxifahrer zeigt den Taxitarif am Taxameter während einer Fahrt durch Wasserburg am Inn

Der aktuelle Taxitarif im Überblick

Die Preise gelten für tarifpflichtige Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet. Der endgültige Fahrpreis ergibt sich aus der tatsächlich gefahrenen Strecke, der Fahrtdauer und gegebenenfalls anfallenden Zuschlägen.

Grundpreis

6,30 €

Der Grundpreis ist Bestandteil des Mindestfahrpreises und wird beim Start der Fahrt berechnet.

Kilometerpreis

2,50 €

pro Kilometer

Zeit- und Wartepreis

39,00 €

pro Stunde

Mindestfahrpreis

6,50 €

Der Mindestfahrpreis enthält den Grundpreis und die erste Schalteinheit.

Der Kilometerpreis steigt laut aktueller Taxitarifordnung zum 1. Januar 2027 auf 2,60 Euro und zum 1. Januar 2028 auf 2,70 Euro pro Kilometer.

Zuschläge und weitere Tarifinformationen

Neben Grundpreis, Kilometerpreis und möglichen Wartezeiten können bei bestimmten Fahrzeug- oder Transportanforderungen Zuschläge entstehen. Die folgenden Beträge richten sich nach der seit 1. Juni 2026 geltenden Taxitarifordnung des Landkreises Rosenheim.

Großraumtaxi
ab dem 5. Fahrgast
8,00 €
Ausdrücklich bestellter Kombi
4,00 €
Fahrrad, E-Scooter oder Segway
je Fortbewegungsmittel
8,00 €
Sperrgepäck
ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen und Gehhilfen
8,00 €
Maximalbetrag aller Zuschläge
32,00 €

Service bei Taxi Haindl

  • Haustiere werden ohne zusätzlichen Tierzuschlag befördert.

  • Assistenz- und Blindenführhunde fahren selbstverständlich ohne Zuschlag mit.

  • Normales Reisegepäck ist ohne gesonderten Gepäckzuschlag möglich.

  • Rollstühle, Kinderwagen und Gehhilfen sind vom Sperrgepäckzuschlag ausgenommen.

Die Tarifbindung gilt für tarifpflichtige Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs. Abweichende Sondervereinbarungen, insbesondere für Krankenbeförderungen, sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus kann der Fahrpreis vor Fahrtantritt frei vereinbart werden.

Amtliche Tarifunterlagen zum Download